
Regeln für die Buchung.
Für eine verbindliche Online-Buchung gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie. Das Wichtigste in aller Kürze:
Kundengeldabsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung — RSV
Wir — Bodensee-Vorarlberg Tourismus GmbH, sind für alle Reisenden für die von uns veranstalteten Reisen im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG, Hypopassage 1, 6900 Bregenz, Garantie vom 5.2.2009, nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung — RSV versichert.
Dies gilt für a) bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden und b) notwendige Aufwendungen für die Rückreise.
Der Veranstalter übernimmt Kundengelder als Anzahlung/Vorauszahlung bis zu 20% des Reisepreises frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Die Restzahlung erfolgt frühestens 14 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.
Die erhöhte Absicherung (Paragraph 4, Abs. 4 RSV) ist durch oben angeführte Bankgarantie gewährleistet. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler Mondial Assistance GmbH ELVIA Reiseversicherungs AG, Pottendorfer Straße 25-27, 1120 Wien, Telefon 01/52503 250, Fax 01/52503 888 anzumelden.
Bodensee-Vorarlberg Tourismus GmbH
Veranstalterverzeichnis-Nr. 2009/0011